Allgemeine Geschäftsbedingungen des RDN Verlags GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der RDN Verlags GmbH und ihren Vertragspartnern. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleiche Art handelt.

2. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht gesondert widersprochen wird. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn der Verlag sie schriftlich anerkannt hat.

II. Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten

  1. Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist, soweit kein beidseitig unterschriebener Vertrag vorliegt, die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlags maßgeblich.
  2. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 1/3 der vereinbarten Vergütung fällig.
  3. Mit Erbringung von 70% der vereinbarten Leistung ist der Verlag berechtigt, eine weitere Anzahlung in Höhe von 1/3 der vereinbarten Vergütung zu verlangen. 
  4. Die Restsumme wird mit Vollendung fällig.
  5. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

III. Aufgaben und Pflichten des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner versieht den Verlag mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben erforderlich sind. Insbesondere ist er für die kostenlose und rechtzeitige Lieferung des (Anzeigen-)Textes und einwandfreier Druckunterlagen verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

2. Der Vertragspartner prüft die ihm vorgelegten Entwürfe ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen in einem angemessenen Zeitraum.

4. Umfasst der Auftrag die Veröffentlichung eines (Anzeigen-)Textes, verpflichtet sich der Vertragspartner, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen (Anzeigen­-)Tarifs.


III. Urheber- und Nutzungsrechte

1. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstige Leistungen des Verlags unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn erforderliche Schutzvoraussetzungen, z.B. die sogenannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2. Die Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Verlags weder im Original noch bei der Reproduktion verändert an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den Verlag, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. der üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlender Vergütung zu verlangen.

3. Der Verlag räumt dem Vertragspartner die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache, einmalige Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls einer gesonderten Vereinbarung.

4. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Vertragspartner über.

5. Die Leistungen dürfen nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs (zeitlich, räumlich, inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Vertragspartner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlender Vergütung zu verlangen.

IV. Stornierung

1. Die Stornierung des Auftrags ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss kostenlos möglich.

2. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

V. Haftung

1. Der Verlag legt die von ihm entworfenen Vorlagen dem Vertragspartner vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Vertragspartner die Vorlagen zum Druck oder zu anderweitigen Veröffentlichung bzw. Produktion frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit.

2. Dem Vertragspartner obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

3. Der Verlag haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen.

4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Vertragspartner. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit von Maßnahmen.

5. Weiterhin haftet der Verlag nicht für im Rahmen der weiteren Nutzung der Produkte durch den Vertragspartner entstehende Ansprüche.

6. Die Prüfung von Rechtsfragen, besonders aus dem Bereich des Urheber-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe des Verlags, kann aber im Einzelfall gesondert beauftragt werden.

7. Wird der Verlag im Einzelfall mit der Prüfung von Rechtsfragen beauftragt, haftet er nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 8 nur für die Rechtssicherheit zum Zeitpunkt der Abnahme oder Vollendung.

8. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt für Verhalten des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht:

VI. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt und solche, die dem Verlag die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen berechtigen den Verlag, die vom Vertragspartner beauftrage Leistung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners gegen den Verlag resultiert daraus nicht.

Stand: 01.03.2022